Düngeprodukte

Biostimulanzien

Im Jahre 2019 wurde auf europäischer Ebene die neue EU-Düngeprodukt-Verordnung 2019/1009 eingerichtet, die den Biostimulanzien einen rechtlichen Rahmen geben. Diese neue Verordnung soll 2022 endgültig in Kraft treten. Danach sind Biostimulanzien solche Produkte, die pflanzliche Ernährungsprozesse unabhängig vom Nährstoffgehalt des Produktes stimulieren, wobei ausschließlich auf die Verbesserung eines oder mehrerer der folgenden Merkmale der Pflanze oder der Rhizosphäre abgezielt wird:

Spezialdünger

Unter Spezialdüngern haben wir Düngemittel zusammengefasst, die mehr können als nur Pflanzen zu ernähren. Man könnte diesen Begriff als Vorläufer der Biostimulanzien bezeichnen, wenngleich er etwas weiter gefasst ist. Es gibt einige anorganische Elemente bzw. Substanzen, die möglicherweise nicht zu den Biostimulanzien zählen werden. Aus diesem Grunde behalten wir den Begriff der Spezialdünger zunächst bei.

Spurenelementdünger

Als Spurenelementdünger bezeichnen wir die Dünger, die signifikante Mengen an Sekundär- und Spurenelementen enthalten. Zu den Spurenelementen zählen Bor, Kupfer, Eisen, Mangan, Molybdän und Zink. Zu den Sekundärelementen zählen Magnesium, Calcium und Schwefel.